Aktualisiert; STAND: 09.09.2020
Vorwort
Diese Regelungen spezifizieren die Umsetzung der geltenden Infektionsschutzregeln des Landes Berlin.
1. Grundsätze
Die Regelungen dienen dem Eigen- und Fremdschutz vor einer Ansteckung besonders mit dem SARS-CoV-2-Erreger.
2. Raumhygiene und Reinigung
Die Reinigung der Räume obliegt der vom Schulamt beauftragten Reinigungsfirma 3B.
Das Schulamt überwacht die Reinigung der schulischen Räume. Die Schulleitung und das Lehrpersonal geben Hinweise auf Defizite, soweit ihnen diese bekannt werden.
Es gilt DIN 77400, ferner werden täglich Türklinken, Fenstergriffe, Türumgriffe, Tischoberflächen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter sowie Computereingabegeräte gereinigt. In stark frequentierten Räumen erfolgt diese Reinigung mehrmals täglich. Entsprechend erfolgt die Reinigung der Sanitäreinrichtungen und Sanitärmedien.
Die Schule stellt dem Lehrpersonal auf Wunsch Folie zur Bedienung der schulischen Technik bereit.
3. Medizinische Voraussetzungen/Tauglichkeit
Alle am Schulleben beteiligten Personen sind achtsam bezüglich ihres eigenen Gesundheitszustandes als auch bezüglich der Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Personen, bei denen ein begründeter Zweifel besteht, ob sie eines oder mehrere der folgenden Ausschlusskriterien erfüllen, nehmen solange nicht am Präsenzunterricht teil, bis diese Zweifel ausgeschlossen sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin.
Personen, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, sind nicht berechtigt, die Schule zu betreten siehe Flyer der SenBJF auf Schulhomepage:
- Temperatur zwischen 37,5 und 38,5 Grad – Schulbesuch erst 24 h nach dem Symptome abgeklungen sind
- Temperatur ab 38,5 Grad zwei Tage in Folge und/oder
- Störung des Geruchs-/Geschmackssinns und/oder
- Muskel-und Gliederschmerzen und/oder
- Anhaltender Husten, Kurzatmigkeit
- Jegliche Erkältungssymptome bei Kontakt zu Corona(verdachts-)fall oder Rückkehr aus Risikogebiet
- unter Quarantäne befindlich
Bei den o.g. Symptomen kann die Schule nach Ablauf der Quarantäne bzw. von 48 h ohne Symptome wieder besucht werden.
Versäumte Prüfungen werden zum Nachschreibtermin nachgeholt.
4. Umgang mit Risikogruppen
Es gelten die Regelungen des Robert-Koch-Instituts. Alle Dienstkräfte, die eine Covid-19 relevante Grunderkrankung haben, müssen diese durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung nachweisen und werden dann auch weiterhin nicht für eine Tätigkeit in der Schule eingesetzt. Diese Dienstkräfte arbeiten stattdessen aus dem Homeoffice.
Schüler*innen, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Coronavirus einen schweren Verlauf haben können, müssen dies der Schule durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
5. Hygienemaßnahmen
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen (Schüler*innen sowie Dienstkräfte) in der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen aufgehoben. Wo immer es möglich ist, soll der Mindestabstand eingehalten werden, dies gilt insbesondere auch für die Aufenthaltsräume für das pädagogische Personal.
Das Betreten des Schulgeländes und -gebäudes für schulfremde Personen ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Dies ist insbesondere im Umgang mit den Eltern zu beachten.
Bei Dienstbesprechungen und Sitzungen der schulischen Gremien wird der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten, soweit die Umstände dies zulassen.
Das Gesicht und die Schleimhäute sollen nach Möglichkeit nicht mit den Händen berührt werden.

Die Einhaltung der Handhygiene beim Betreten der Schule ist für alle Personen von besonderer Bedeutung. Dafür stehen die drei bisher vorhandenen Desinfektionsspender an den Eingängen zum Gebäude. Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen etc. Die Schüler*innen sind immer wieder darauf hinzuweisen.
Eigenes Desinfektionsmittel oder Seife darf mitgebracht und verwendet werden.

Schüler*innen und Dienstkräfte tragen für den Aufenthalt auf den Gängen, Toiletten und dem Pausenhof einen Mund-Nasenschutz.
Alle Personen müssen ihre eigenen Arbeitsmaterialien mitbringen. Materialien dürfen nicht getauscht oder entliehen werden.
Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzen Papiertaschentücher sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Klinken, Fenstergriffe, Hebel an Desinfektionsspendern, etc. sollen nicht mit den Händen bedient werden.
In den Toiletten an den Treppen dürfen sich jeweils nur zwei Schüler*innen zeitgleich aufhalten. In den Toiletten in der Cafeteria darf sich jeweils nur ein/e Schüler*in aufhalten. Das Gleiche gilt für die Toiletten der Dienstkräfte. Entsprechende Schilder weisen auf diese Regelung hin. Den Schüler*innen ist die Benutzung der Toiletten auch während der Unterrichtsstunden zu ermöglichen.

Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
Räume sollen mehrmals täglich, mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde sowie in jeder Pause durchlüftet werden, indem die Fenster vollständig geöffnet sind und eine Luftabzugsmöglichkeit über mehrere Minuten vorgenommen wird.
6. Zugang und Verlassen des Schulgeländes und Verkehrswegeregelungen
Die Schüler*innen der Oberstufe benutzen bis auf Weiteres den Haupteingang zum Betreten des Gebäudes (z.B. zu Unterrichtsbeginn bzw. nach den Hofpausen/Freistunden), die Jahrgänge der Sekundarstufe I nutzen die drei verbleibenden Eingänge vom Hof aus.
Die 10. Klassen nutzen den Eingang an der Turnhalle. Das Händewaschen im Bereich der Turnhalle wird ermöglicht.
Die 7., 8. und 9. Klassen nutzen die beiden Eingänge im hinteren Bereich des Hofes und gehen auf kürzestem Wege zu ihren Klassenräume. Die Möglichkeiten zu Desinfektion bzw. zum Händewaschen sind, falls organisatorisch möglich, zu nutzen.

Schüler*innen müssen den Anweisungen der Aufsichten unbedingt Folge leisten.
Schüler*innen nutzen beim Betreten des Gebäudes die Möglichkeit der Handhygiene (desinfizieren und/oder gründliches Händewaschen) soweit es organisatorisch umsetzbar.
Auf allen Gängen und den Treppen im vorderen und mittleren Bereich herrscht jeweils Rechtsverkehr. Auf der Treppe an der Cafeteria herrscht ebenfalls Rechtsverkehr.
Für den Aufenthalt in den Toiletten, den Gängen und auf dem Hof gilt das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Auf dem Hof sollen sich die Schüler*innen möglichst wenig mit Schüler*innen anderer Lerngruppen in Kontakt begeben.
Nach dem Unterricht verlassen die Schüler*innen unverzüglich das Schulgebäude. Das Händewaschen und Desinfizieren nach dem Unterricht ist erlaubt und wird geraten.
Außerhalb des Schulgeländes (z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle) gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Abstandsregeln.
7. Durchführung von Unterricht
Für den Unterricht gelten die oben aufgeführten allgemeinen Hygiene- und Lüftungsregeln
Im Sportunterricht sind generell Situationen mit Körperkontakt zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln. Der Sportunterricht wird so oft und so lange wie möglich im Freien abgehalten. Für den Sportunterricht in der Halle kann nur die Sochoshalle und der Gymnastikraum genutzt werden. Nach jeder Einheit ist eine Stoß- oder Querlüftung für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen. Ebenso müssen die Umkleideräume stoß- bzw. quergelüftet werden. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden.
Die Sporthalle 401 kann z. Zt. nicht ausreichend gelüftet werden. Die Reparatur der Fenster erfolgt in der ersten Schulwoche. Danach kann die Halle benutzt werden. Dem Sportunterricht im Freien ist jedoch der Vorzug zu geben.
Die Hallen und Umkleiden sowie deren Sanitärbereiche werden an jedem Nutzungstag gereinigt.
Schüler*innen und Lehrkräfte müssen vor und nach jeder Sporteinheit die Handhygiene beachten.
Der Unterricht in den Fächern Theater/Darstellendes Spiel und Musik kann auch im Freien stattfinden. In der Aula, in Raum 201 und Raum 301 ist für ausreichende Lüftung mindestens einmal während sowie nach jeder Unterrichtseinheit vorzunehmen, vorzugsweise Quer- und Stoßlüftung.
Materialien, Requisiten und Musikinstrumente sind so vorzubereiten, dass sie pro Unterrichtseinheit nur von jeweils einem Schüler/einer Schüler benutzt werden. Nach dem Unterricht bzw. vor Nutzung durch eine neue Person müssen sie gereinigt werden.
Schüler*innen und Lehrkräfte müssen vor und nach dem Theaterunterricht oder Musizieren die Handhygiene beachten.
Beim praktischen Musizieren werden feste Teilgruppen angestrebt. Beim Bläserunterricht sind besondere Hygienemaßnahmen zur Beseitigung des Kondensats und der Reinigung der Instrumente zu beachten. Darunter fällt das regelmäßige Reinigen des Bodens, die Nutzung von Einweg-Papierhandtüchern und geschlossene Abfalleimer. Eine Lüftung sollte mindestens alle 15 Minuten vorgenommen werden bzw. die Fenster dauerhaft geöffnet lassen.
Chorproben sollen vorrangig draußen stattfinden, können aber auch in der Aula stattfinden. Dabei ist zwischen den Sänger*innen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Die Aula ist alle 15 Minuten ausreichend zu lüften.
8. Cafeteria
In der Cafeteria besteht beim Anstellen am Tresen und Laufen zum Tisch Maskenpflicht. Zum Essen am Tisch kann die Maske abgenommen werden. Um eine Durchmischung von Gruppen ohne Masken zu vermeiden, bekommt jede Klasse in der Cafeteria einen ausgewiesenen Klassentisch. Das Essen ist zügig einzunehmen, damit andere Schüler*innen der eigenen Klasse auch noch ihr Essen einnehmen können. Im Bereich des Amphitheaters vor der Cafeteria kann ebenfalls ohne Maske das Essen eingenommen werden. In allen anderen Hofbereichen besteht die Maskenpflicht weiter.
9. Zuwiderhandlungen
Die aktive Weigerung der Einhaltung der Hygieneregeln bedingt den Ausschluss vom Unterricht und von Prüfungen. Prüfungsleistungen werden in diesem Fall mit null Punkten bewertet.
Die vorsätzliche Gefährdung Dritter wird von der Schulleitung polizeilich angezeigt.
10. Vorlage
Dieses Konzept wurde dem zuständigen Gesundheitsamt am 06.08.2020 vorgelegt.
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