Mögliche Unterrichtsszenarien im Schuljahr 2020/21

                                                                              Aktualisierung, Stand: 04.03.2021

Am 22.06.2020 beriet die Arbeitsgruppe Medienbildung, Vertreter*innen der SV und Vertreter*innen der GEV und weitere interessierte Lehrkräfte über mögliche Unterrichtsszenarien während der Corona-Pandemie für das Schuljahr 202/21. Die abgestimmte Vorgehensweise zur Hygiene findet sich im aktualisierten Hygienekonzept.

Die Klassenleitungen bzw. Tutor*innen führen zu Beginn des Schuljahres eine Abfrage in den Lerngruppen durch zur technischen Ausstattung für den Distanzunterricht.

Szenario 1: Regelunterricht
Die Arbeitsgruppe Medienbildung erarbeitet mittelfristig basierend auf den Erfahrungen mit dem Lernraum und den Schülerrückmeldungen aus der Evaluation zum Ende des Schuljahres 2019/20 das Medienbildungskonzept unter Berücksichtigung hybrider digitaler Lernarrangements (auch Verzahnung mit „Pädagogischer Werkstatt“).

Szenario 2: Hybridunterricht (A/B-Wochen)
Diese Festlegungen beruhen auf folgenden Vorgaben:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21. Anlage zum Brief an die Schulleitungen vom 4. August 2020.

1. Vorgaben für den Hybridunterricht laut Handlungsrahmen (S. 5 ff.)

  • Sollte das Infektionsgeschehen am Beginn oder im Laufe des Schuljahres 2020/21 wieder erheblich ansteigen und sollten dadurch an Schulen wieder zentral vorgegebene strengere Hygiene- und Abstandsregeln gelten, ist eine Rückkehr zum Modell von Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause möglich.
  • Alle Schulen bereiten sich darauf konzeptionell vor. Sollte es zu diesem Fall kommen, ist es weiterhin Ziel, unter voller Ausschöpfung des einsetzbaren pädagogischen Personals mindestens die Wochenstundentafel der jeweiligen Jahrgangsstufe im Präsenzunterricht abzudecken. Lerngruppen in Klassenstärke sind zu teilen (Halbierung).
  • In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ist die Wochenstundentafel innerhalb von zwei aufeinander folgenden Unterrichtswochen als Mindestpräsenzunterricht zu erteilen. Dies gilt entsprechend für den Präsenzkursunterricht in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
  • Die Schulleitung soll eine geregelte, abgestimmte Übermittlung von Aufgaben an die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Quantität und die Möglichkeit der weitgehend selbstständigen Bearbeitung sichern. Wöchentliche Arbeitspläne sind den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen.
  • Als einheitliches Lernmanagement-System und gemeinsame Online-Kommunikationsplattform empfohlen wird der kostenfrei für die Schulen zur Verfügung stehende Lernraum Berlin.

2. Organisation des Hybridunterrichts

2.1 Modell des Hybridunterrichts

Woche 1: Gruppe A im Präsenzunterricht, Gruppe B im Fernunterricht

Woche 2: Gruppe B im Präsenzunterricht, Gruppe A im Fernunterricht

Empfohlen wird ein versetzter Start um eine Woche, um themen- und aufgabengleich unterrichten zu können. In Woche 1 erhält Gruppe B Wiederholungs- und Übungsaufgaben.

Im Fernunterricht wird den SuS empfohlen, sich am Stundenplan zu orientieren.

2.2 Einheitliche Formate

Für Aufgabenstellungen, Informationsmaterialien und Arbeitsergebnisse sollte möglichst das pdf-Format verwendet werden.
Erstellen des Dateinamens nach folgendem Schema:


Bei Aufgaben: Jahr_Monat_Tag_Fach_Thema

Beispiel: 2020_12_11_Chemie_Säure

Bei Arbeitsergebnissen der SuS: Nachname_KLasse_Aufgabe

Beispiele: Müller_9b_Szenenanalyse III,4

Peters_ch 3_Atombau1

Hinweise:

  • Empfohlen wird die Auswertung/Vertiefung/Präsentation der Ergebnisse im Präsenzunterricht.
  • Umfängliches Ausdrucken von digital geschickten Arbeitsergebnissen soll vermieden und alternative Formen der Ergebnissicherung berücksichtigt werden.

2.3 Umfang von wöchentlichen Aufgaben

Da die Bearbeitung von Aufgaben im Fernunterricht für SuS eine besondere Herausforderung darstellt (die direkte Hilfe der Lehrperson oder von Mitschüler*innen steht nicht zur Verfügung; Verstehen der Aufgabenstellung u.a.), muss der Umfang der Aufgaben angepasst werden. Als Orientierung empfehlen sich 50% der eigentlichen Wochenstunden pro Fach (Beispiel: Im vierstündigen Fach Deutsch wird eine Aufgabe gestellt, für die etwa zwei Stunden Arbeitszeit benötigt werden).

Zur Vorentlastung als sinnvoll erachtet wird die Besprechung der Wochenaufgabe für die kommende Woche im Präsenzunterricht.

2.4 Abgabe der Aufgaben

  • Vorzugsweise sind die Aufgaben so zu stellen, dass die Ergebnisse im Präsenzunterricht ausgewertet und weiterbearbeitet werden können.
  • Die Verantwortung zur fristgerechten Abgabe von Aufgaben liegt beim Schüler/bei der Schülerin.
  • Auf der Lernplattform kann die Kalenderfunktion (mit Abgabtermin versehene Aufgaben erscheinen automatisch im Kalender) genutzt werden.
  • Aufgaben sollten im Präsenzunterricht für die kommende Woche, spätestens aber zu Wochenbeginn (Montag, 12 Uhr) auf der gemeinsamen Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

2.5 Kommunikation mit den Schüler*innen

Klassenlehrer*innen wird empfohlen, eine wöchentliche digitale Sprechstunde mit den Schüler*innen einzurichten; dabei können sich die beiden Klassenlehrer*innen abwechseln.

SuS mit dringendem Gesprächsbedarf wenden sich per E-Mail an die entsprechende Lehrkraft.

2.6 Leistungsbewertung (vgl. Handlungsrahmen, S. 17 ff.)

  • Leistungen der Lernenden werden in ihrer Gesamtheit gewürdigt (kein Verschlechterungsverbot).
  • Die Bewertung der Schülerleistungen muss transparent, angemessen und nachvollziehbar sein. Unter diesen Bedingungen sind Kriterien der Leistungsbewertung vor Bearbeitung der Aufgabe zu verdeutlichen.
  • Werden Leistungen beim Lernen zu Hause nicht erbracht und wird die Nichterbringung nicht entschuldigt, werden diese Leistungen mit ungenügend bewertet. Als nicht erbracht gilt eine Leistung dann, wenn der Abgabezeitraum, der mindestens einen Schultag beträgt, überschritten wird. Als entschuldigt gilt eine Nichtleistung dann, wenn die fehlende Leistungserbringung nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten ist und dies gegenüber der Schule glaubhaft nachgewiesen wird.
  • Bedeutung der Aufgaben im Fernunterricht muss den SuS vor Augen geführt werden, sie stehen stellvertretend für die Mitarbeit im Präsenzunterricht.
  • Klassenarbeiten und schriftliche Lernerfolgskontrollen (Sek I) und Klausuren (Sek II) sind grundsätzlich in Präsenz zu schreiben. Für SuS, die coronabedingt ausschließlich zu Hause beschult werden, werden in Absprache mit der Schulleitung andere Lösungen vereinbart.

2.7 Krankmeldungen

Krankmeldungen erfolgen wie gewohnt und unabhängig von Präsenz- oder Fernunterricht an die Klassenleitung bzw. den Tutor/die Tutorin.

Szenario 3: Einzelne Klassen bzw. Oberstufenjahrgänge und diverse Lehrkräfte müssen in Quarantäne

Klassen bzw. Oberstufenjahrgänge, die sich Quarantäne befinden, erhalten Digitalunterricht über den Lernraum. Die Lehrkräfte erstellen entsprechende Lernarrangements über den Lernraum und bieten zur Kommunikation Videokonferenzen an. Die Klassenleitung organisiert einen funktionalen Modus für die jeweiligen Konferenzen unter den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Pro Tag sollten nicht mehr als zwei Videokonferenzen stattfinden.

Schüler*innen ohne die notwendige Technik können ggf. einige wenige I-Pads ausleihen (Ausleihmodus muss noch in der Schulkonferenz beschlossen werden) bzw. erhalten Aufgaben auf anderem Weg. Die Kommunikation mit den Lehrkräften findet dann per Telefon statt.

Lehrkräfte, die sich Quarantäne befinden jedoch Klassen unterrichten, die sich nicht in Quarantäne befinden, unterrichten die Klassen über den Lernraum. Die Schüler*innen können auf den Lernraum über das in den Klassenräumen befindliche Smartboard zugreifen bzw. über ihre eigenen digitalen Endgeräte. Die Schule wird als Pilotprojekt zwei Klassenräume mit Kameras ausstatten, die dann von den Lerngruppen, die von Lehrkräftequarantäne betroffen sind, genutzt werden können.

Basierend auf der Erfahrung aus dem Schuljahr 2019/20 wird eine Reduktion des Aufgabenumfangs auf ca. die Hälfte der normalen Wochenaufgaben empfohlen (Beispiel: Klasse hat vier Stunden Deutschunterricht pro Woche – Lehrkraft bereitet digitales Arrangement für zwei Unterrichtsstunden vor).

Szenario 4: Die gesamte Schule wird geschlossen

Alle Schüler*innen erhalten Digitalunterricht über den Lernraum. Die Lehrkräfte erstellen entsprechende Lernarrangements über den Lernraum und bieten zur Kommunikation Videokonferenzen an. Die Klassenleitung organisiert einen funktionalen Modus für die jeweiligen Konferenzen unter den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Pro Tag sollten nicht mehr als zwei Videokonferenzen stattfinden.

Schüler*innen ohne die notwendige Technik können ggf. einige wenige I-Pads ausleihen (Ausleihmodus muss noch in der Schulkonferenz beschlossen werden) bzw. erhalten Aufgaben auf anderem Weg. Die Kommunikation mit den Lehrkräften findet dann per Telefon statt.

Basierend auf der Erfahrung aus dem Schuljahr 2019/20 wird eine Reduktion des Aufgabenumfangs auf ca. die Hälfte der normalen Wochenaufgaben empfohlen (Beispiel: Klasse hat vier Stunden Deutschunterricht pro Woche – Lehrkraft bereitet digitales Arrangement für zwei Unterrichtsstunden vor).
Vogler
Schulleiterin