05. August 2021
3 G (geimpft – genesen – getestet) + AHA
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet in Präsenzform statt. Es gilt Präsenzpflicht. Sofern der Präsenzpflicht nicht nachgekommen wird, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor. Lediglich Schüler*innen, die aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht getestet werden können (s.u.), können im Einzelfall durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden.
Testen
Schüler*innen werden in den ersten drei Schulwochen an je drei Tagen getestet (Mo – Mi – Fr). Von der Testpflicht sind folgende Personen befreit:
- Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid- 19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung 14 Tage zurückliegt,
- Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
- Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
Der jeweilige Nachweis ist der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor vorzulegen, die wiederum die Schulleitung informieren.
Da wir davon ausgehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige Schüler*innen bereits zweimal geimpft sind, geht die Testroutine wie im vergangenen Schuljahr weiter.
Masken
Im Schulgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in den ersten zwei Schulwochen. Danach regelt sich das Tragen nach dem Stufenplan im Musterhygieneplan für die Berliner Schulen.
Ich danke der Schulgemeinschaft für die Unterstützung und das vernünftige Verhalten. So kommen wir sicher durch das Schuljahr 2021/22
Vogler
Schulleiterin