Wahlausschreibung 2024-2025
für die Wahl einer Schülersprecherin oder eines Schülersprechers sowie bis zu dreier stellvertretender Schülersprecherinnen oder Schülersprecher
und
für die Wahl zweier Jahrgangssprecherinnen oder Jahrgangssprecher und zweier stellvertretender Jahrgangssprecherinnen oder Jahrgangssprecher für jeweils 25 Schülerinnen oder Schüler der Q1 und der Q3. Mit diesem Wahlausschreiben wird die Wahl eingeleitet.
Ablauf:
- Nominierung
Wenn ihr euch für das Amt des Schulsprechers, der Schulsprecherin oder eines Jahrgangsvertreters/einer Jahrgangsvertreterin für die Oberstufe interessiert, könnt ihr euch bis zum Donnerstag, 19.09.2024 nominieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten legen der Wahlleiterin jeweils eine schriftliche Bewerbung im Umfang von einer DIN A4-Seite vor, in welcher sie ihre Interessen, ihre Ziele und Pläne vorstellen. Diese Bewerbung wird unverzüglich am SV-Brett öffentlich ausgehängt. Die Bewerbungen können bis spätestens Donnerstag, den 19.09.2024, 12:00 Uhr bei Frau Nordhaus analog oder digital (nordhaus@hermann-ehlers-schule.de ) eingereicht werden.
2. Wahlkampf
Nach der Nominierung (ab Montag, 23.09.2024) habt ihr die Möglichkeit, euren Wahlkampf zu gestalten und die Schülerschaft von euren Ideen zu überzeugen. Beachtet bitte, dass der Wahlkampf fair und respektvoll sein muss. Weitere Informationen dazu bekommen die Kandidatinnen und Kandidaten nach der Nominierungsfrist.
3. Wahltag
Am Freitag, den 27.09.2024, habt ihr die Gelegenheit, eure Stimme abzugeben und eure VertreterInnen für das Schuljahr zu wählen. Ein Zeitplan für die Wahl folgt.
Kontakt: Bei Fragen oder für weitere Informationen könnt ihr euch an Frau Nordhaus wenden.
Wir freuen uns auf eure aktive Teilnahme an den SV-Wahlen und darauf, gemeinsam eine starke Schülervertretung und Jahrgangsvertretung für die Oberstufe aufzubauen!
Mit freundlichen Grüßen,
Hermann-Ehlers-Gymnasium
Wahlleiterin: Frau Nordhaus
Helferinnen und Helfer: WPG Politik aktuell
(rechtliche Grundlage: Schulgesetz für das Land Berlin, Abschnitt IV Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
Link: https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-vi-schulverfassung/abschnitt-iv- mitwirkung-der-schuelerinnen-und-schueler-in-der-schule.php)